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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

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Angebote der EUTB #

EUTB steht für „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“

„Mit der Reform des SGB IX wurde auch die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Die EUTB® wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Auftrag der EUTB® – Individuelle und barrierefreie Beratung für alle

Es wurden rund 500 EUTB®-Angebote in ganz Deutschland geschaffen, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten.

Die EUTB® ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. So trägt die EUTB® dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Beratung in der EUTB® orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen jeder einzelnen Person. Die EUTB®-Berater*innen legen den Beratungsfokus auf die Anliegen der Betroffenen. Die Beratung folgt dabei dem einheitlichen Leitbild aller Angebote und ist unter Beachtung der Regeln zur Barrierefreiheit allen Menschen zugänglich. Die Beratung ist immer kostenlos.“

Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub mbH )

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