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Integrationsämter

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Beratungsmöglichkeiten für Arbeitnehmende und -gebende #

Aufgaben und Leistungen
In NRW, Bayern und dem Saarland wurden die Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt.

  • Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen an Arbeitgeber.
  • Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrations- und Inklusionsämter. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dort kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen.
  • Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrations- und Inklusionsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, die der Integrationsfachdienste.
  • Die Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

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