Beratungsmöglichkeiten für Arbeitnehmende und -gebende #
Aufgaben und Leistungen
In NRW, Bayern und dem Saarland wurden die Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt.
- Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen an Arbeitgeber.
- Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst der Integrations- und Inklusionsämter. Die beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure dort kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster Behinderungen.
- Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrations- und Inklusionsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, die der Integrationsfachdienste.
- Die Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Sie haben auch einen Hinweis für uns, den wir hier aufnehmen könnten? #
Wenn Sie das Kontaktformular nicht nutzen möchten, freuen wir uns auch über einen Anruf oder eine E-Mail. Die Kontatdaten stehen im Banner ganz oben auf der Seite.
Ansonsten sind wir auch über Soziale Netzwerke erreichbar: